Die Hong Kong Konvention („Hong Kong International Convention for the Safe and Environmentally Sound Recycling of Ships, 2009“, HKC) ist eine Vereinbarung für weltweite Verbesserungen für umweltfreundliches Recycling von Schiffen und für die Arbeitsbedingungen in den Abbruchwerften bzw. Abbruchbetrieben. Sie wurde bereits im Mai 2009 von den Mitgliedsstaaten der IMO in Hong Kong verabschiedet.
Kernforderungen der Hong Kong Konvention sind:
- Gefahrstoffkataster (Inventory of Hazardous Materials, IHM) mit unterschiedlichen Herangehensweisen für neue und existierende Schiffe,
- IHM-Zertifikat / Gefahrstoffkataster (International Certificate on Inventory of Hazardous Materials, ICIHM) ausgestellt vom Flaggenstaat des jeweiligen Schiffes; maximal gültig für 5 Jahre
- Ship Recycling Facility Plan (SRFP), Beschreibung der Prozesse und Managementsysteme zur Sicherstellung von Sicherheit, Arbeits- und Umweltschutz in der Schiffsrecyclingwerft (Ship Recycling Facility, SRF)
- Schiffsrecyclingplan (Ship Recycling Plan, SRP) welcher den Rückbau eines Schiffes in einer bestimmten SRF unter Einbeziehung des SRFP und IHM / Gefahrstoffkataster beschreibt, kann von der Competent Authority generell, stillschweigend, oder explizit genehmigt werden
- Bescheinigung der Recyclingbereitschaft eines Schiffes (International Ready for Recycling Certificate, IRRC) ausgestellt vom Flaggenstaat nach dem Final Survey unter Berücksichtigung der IHM / Gefahrstoffkataster und SRP
Es sind den gesamten Lebenszyklus („Wiege bis zur Bahre“) von Schiffen betreffende Vorgaben entstanden. Vom Schiffbau inklusive der Zulieferindustrie über den Schiffsbetrieb bis zu den Schiffsrecyclern und deren Entsorgern sowie übergeordneten Kontrollorganen (Flaggen-, Hafen- und Recyclingstaaten, bzw. deren beauftragten Überwachungsorganisationen wie Klassifikationsgesellschaften und Hafenstaatenkontrolle).
Die HKC gilt für Neubauten wie für die fahrende Flotte mit mehr als 500 GT. Damit fallen etwa 50.000 Schiffe in den Anwendungsbereich. Die Erstellung einer Schadstoffliste, in der toxische Stoffe wie Asbest, PCB, Ozon schädliche Stoffe und TBT-haltige Schiffs-Anstriche erfasst werden müssen.
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